KfW-Förderprogramme für Familien und den klimafreundlichen Neubau

Erkunde jetzt auf clt-haus.de ein umfassendes Portfolio an Baufinanzierungsförderungen, die ideal für dein CLT-Traumhaus geeignet sind. Nutze die vorteilhaften KfW-Förderprogramme 297/298 für klimaneutrale Neubauten sowie das speziell für Familien konzipierte Förderprogramm 300, um dein Vorhaben Wirklichkeit werden zu lassen.

Neue Förderung der KfW ab dem 20.02.2024

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzt wieder einmal mit ihren Förderprogrammen starke Anreize für den Bau und Erwerb von energieeffizienten und nachhaltigen Wohnimmobilien in Deutschland. Wenn du beim Bau deines Eigenheims Wert auf hohe Standards legst und gleichzeitig Kosten reduzieren möchtest, empfiehlt es sich also, den Fokus auf Klimafreundlichkeit und Energieeffizienz zu legen. Im Rahmen der Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau (KFN)", einem Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), haben Bauherrenfamilien die Möglichkeit, über die KfW bis zu 270.000 Euro in Form von zinsgünstigen Darlehen für ihr ökologisch nachhaltiges Eigenheim zu erhalten. Im Folgenden möchten wir kurz erläutern, welche Förderprogramme die Neubauförderung der KFN beinhaltet und was ihre Kernaussagen sind.

Nach dem vorübergehenden Förderstopp haben Baufamilien nun wieder die Möglichkeit, über dieses Programm neue Förderkredite zu beantragen, allerdings nur solange, wie die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297, 298)

Wer wird gefördert?

Diese beiden Förderstufen richten sich an eine Vielzahl von Antragstellern, darunter Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe, kommunale Betriebe, GbRs, Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften sowie andere juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Die KFN-Fördermittel mit und ohne QNG können für eine Vielzahl von Kosten verwendet werden, einschließlich Bau- und Kaufkosten, Planungskosten, Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten und die Kosten für die Erlangung von Nachhaltigkeitszertifikaten.

KFN – ohne QNG

Von der KfW wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Wohngebäude und Eigentumswohnungen gefördert, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

✔  Effizienzhaus-Stufe 40
✔  Keine Heizung auf Basis fossiler Energien oder Biomasse
✔  Erfüllt im Lebenszyklus die CO2-Emissionsgrenzen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“

Wenn ein Gebäude diese Anforderungen erfüllt, besteht die Möglichkeit, einen Förderkredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins ab 2,47% und einer Zinsbindung von 10 Jahren zu erhalten.

KFN – mit QNG

Auch im Rahmen dieser Förderstufe wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Wohngebäude und Eigentumswohnungen gefördert, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

✔  Effizienzhaus-Stufe 40
✔  Keine Heizung auf Basis fossiler Energien oder Biomasse
✔  Erfüllt die Kriterien des „QNG-PLUS“ oder „QNG-PREMIUM“, belegt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann für dein Gebäude ein Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins ab  2,47% mit einer zehnjährigen Zinsfixierung bezogen werden.

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Wer wird gefördert?

Dieses Programm ist speziell auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden zugeschnitten, die den Neubau oder Erstkauf ihre selbstgenutzte Immobilie klimafreundlich gestalten möchten.

Wer wird gefördert?

Die Mittel können für den Kauf oder Bau, einschließlich Nebenkosten, sowie für Planungs- und Baubegleitkosten verwendet werden. Ähnlich wie bei den Förderstufen KfW 297, 298 wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Wohngebäude und Eigentumswohnungen gefördert, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

✔  Effizienzhaus-Stufe 40
✔  Keine Heizung auf Basis fossiler Energien oder Biomasse
✔  Erfüllt im Lebenszyklus die CO2-Emissionsgrenzen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“
✔ Antragsteller muss die Immobilie selbst bewohnen
✔  mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt

Des Weiteren gelten verschiedene Einkommensgrenzen, die von der Anzahl der Kinder abhängig sind. So beträgt die Einkommensgrenze für ein Kind 90.000 Euro und steigt mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro an.

Somit  können Baufamilien für den Bau eines klimafreundlichen Einfamilienhauses einen sehr attraktiven Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,01% bis zu einem Höchstbetrag von 270.000 Euro in Anspruch nehmen. Die genaue Höhe des Kredits hängt von der Kinderanzahl in der Familie und der Förderstufe des geplanten Hauses ab.